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   BVerwG, 08.03.2018 - 2 B 55.17   

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BVerwG, 08.03.2018 - 2 B 55.17 (https://dejure.org/2018,7287)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2018 - 2 B 55.17 (https://dejure.org/2018,7287)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2018 - 2 B 55.17 (https://dejure.org/2018,7287)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsbegehren eines Polizeibeamten aus einer höheren Erfahrungsstufe; Bindung der Regelung der Bezüge an den Gleichheitssatz

  • rewis.io

    Anhebung der Eingangsbesoldung und der ersten Erfahrungsstufe für neu eingestellte Beamte; unterschiedliche Regelung für Bestandsbeamte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SHBesG § 28 Abs. 1 S. 2
    Besoldungsbegehren eines Polizeibeamten aus einer höheren Erfahrungsstufe; Bindung der Regelung der Bezüge an den Gleichheitssatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14

    Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2018 - 2 B 55.17
    Die Zulässigkeit einer Differenzierung hängt davon ab, ob nach dem Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 - NVwZ 2017, 1689 Rn. 81 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 413/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2018 - 2 B 55.17
    Diese Grundsätze gelten ebenso für die Anwendung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Oktober 2015 - 2 BvR 413/15 - NVwZ 2016, 56 Rn. 24 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2018 - 2 B 55.17
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 m.w.N.).
  • VG München, 01.02.2023 - M 5 K 20.5702

    Benachteiligung durch mit Bundelandwechsel einhergehendem Systemwechsel

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Besoldungsgesetzgeber die Besoldungsgruppe mit Wirkung für neu eingestellte Beamte nicht wie bisher in der Erfahrungsstufe 1, sondern in der Erfahrungsstufe 2 beginnen lässt, aber für nicht unmittelbar in Stufe 1 oder 2 befindliche Bestandsbeamte die Erfahrungsstufe nicht rückwirkend anhebt (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2018 - 2 B 55/17 - ZTR 2018, 431, juris Rn. 16).

    Die Zulässigkeit einer Differenzierung hängt davon ab, ob nach dem Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt (vgl. BVerfG, B.v. 23.5.2017 - 2 BvR 883/14 - NVwZ 2017, 1689 Rn. 81 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BVerwG, B.v. 8.3.2018 - 2 B 55/17 - ZTR 2018, 431, juris Rn. 13).

    Im vorliegenden Fall ist der Gesetzeszweck, Fachkräfte zu gewinnen, ein legitimer Zweck, der eine Besserstellung neu eingestellter Beamte rechtfertigt (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2018 - 2 B 55/17 - ZTR 2018, 431, juris Rn. 16).

    Dieser sachliche Grund rechtfertigt es, neu einzustellende Beamte besser zu stellen als Bestandsbeamte (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2018 - 2 B 55/17 - ZTR 2018, 431, juris Rn. 16).

    Insbesondere gebietet es der allgemeine Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG, nicht, dass alle Bestandsbeamte rückwirkend eine Erfahrungsstufe vorrücken müssten (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2018 - 2 B 55/17 - ZTR 2018, 431, juris Rn. 16).

  • VG Augsburg, 27.05.2021 - Au 2 K 20.491

    Arbeitnehmer, Widerspruchsbescheid, Beamte, Bescheid, Studiengang, Anerkennung,

    Eingangsbesoldung und der Erfahrungsstufe BVerwG, B.v. 8.3.2018 - 2 B 55.15 - BeckRS 2018, 4264 Rn. 16).

    18/2014, S. 62; die Vermeidung solcher Ungleichheiten kann eine Stichtagsregelung rechtfertigen, vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2018 - 2 B 55.15 - BeckRS 2018, 4264 Rn. 16 sowie die Vorinstanz OVG Schleswig, U.v. 14.7.2017 - 2 LB 1/17 - BeckRS 2017, 120416 Rn. 53 ff.).

  • OVG Saarland, 18.05.2022 - 1 A 216/20

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch zum Ausgleich der Folgen der Verleihung

    [BVerwG, Beschluss vom 8.3.2018 - 2 B 55/17 -, juris Rn. 16] Es ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselben Rechtsfolgen knüpft und die er so als rechtlich gleich qualifiziert.
  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 6 BV 20.3094

    Beförderung zur Polizeiobermeisterin

    Mögliche Unzulänglichkeiten der pauschalierenden Wirkung einer Stichtagsregelung und individuelle Härten stehen auch zu dem Prinzip der Bestenauslese dann nicht in Widerspruch und müssen folglich hingenommen werden, wenn der Dienstherr den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat und sich insbesondere die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2018 - 2 B 55.17 - juris Rn. 15; BAG, U.v. 18.10.2000 - 10 AZR 643/99 - juris Rn. 63).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 3 B 5.18

    Rückforderung eines im Bundesland Berlin gewährten Ersatzschulzuschuss

    Die Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG verschärfen sich, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2018 - 2 B 55/17 - juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 3 B 6.18

    Kürzung und teilweise Rückforderung eines gewährten Ersatzschulzuschusses

    Die Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG verschärfen sich, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2018 - 2 B 55/17 - juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 3 B 7.18

    Kürzung und teilweise Rückforderung eines gewährten Ersatzschulzuschusses

    Die Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG verschärfen sich, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2018 - 2 B 55/17 - juris Rn. 14).
  • OVG Bremen, 25.01.2022 - 2 LA 392/21

    Anforderungen an die Begründung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber dadurch, dass er der besonderen Situation der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, die nach § 36 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 4 BremBG nur zum Halbjahreswechsel in den Altersruhestand treten können, im Rahmen des § 94 BremBeamtVG nicht gesondert Rechnung getragen hat, die Grenzen des weiten Beurteilungsspielraums bei der Schaffung von Übergangs- und Stichtagsregelungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht überschritten hätte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.10.2015 - 2 BvR 413/15, Rn. 24 juris, BVerwG, Urt. v. 30.10.2014 - 2 C 33/13, Rn. 22 juris m.w.N.; Beschl. v. 08.03.2018 - 2 B 55/17, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.484

    Besoldungseinbußen eines Beamten bei einem Bundeslandwechsel - erfolgloser

    Im vorliegenden Fall sei der Gesetzeszweck, Fachkräfte zu gewinnen, ein legitimer Zweck, der eine Besserstellung neu eingestellter Beamte rechtfertige (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2018 - 2 B 55.17 - juris Rn. 16).
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